Recht haben und Recht bekommen

Ausgebucht
SPEZIALSEMINAR

In der regelmäßigen MAV-Arbeit gibt es eine Vielzahl von Situationen, bei denen sowohl der Dienstgeber als auch die Mitarbeitervertretung glauben im Recht zu sein. In manchen Fällen scheint, was Recht und was Unrecht ist, gar auf der Hand zu liegen. Dennoch können sich die Verhandlungspartner nicht einigen. Für solche Fälle gibt es die Einigungsstelle bzw. das Kirchliche Arbeitsgericht und in zweiter Instanz den Kirchlichen Arbeitsgerichtshof.

Bei diesem Seminar handelt es sich um eine bistumsübergreifende Veranstaltung. 

Sachliche und örtliche Zuständigkeit

  • Zulässigkeit der Klage
  • Ausschluss von Klagen aus dem Individualarbeitsrecht
  • Abgrenzung zur Einigungsstelle

Rund um die Kirchliche Arbeitsgerichtsordnung (KAGO)

  • Gerichtsverfassung, Verfahrensgrundsätze

Besuch beim Gemeinsamen Kirchlichen Arbeitsgericht im Erzbistum Hamburg (GKAG) (sofern Klagen vorhanden, andernfalls Besuch des staatl. Arbeitsgerichts Hamburg)

  • Erläuterung der Gerichtsentscheidungen und Beantwortung von Fragen durch die Vorsitzende Richterin Roswitha Stöcke-Muhlack 

 

Veranstalter/Anmeldung:
Geschäftsstelle der DiAG-MAV im Erzbistum Hamburg
Lange Reihe 2
20099 Hamburg
Tel:  040  18011971
Fax: 040  18073829
Mail: geschaeftsstelle@diag-mav-hamburg.de

Bis spätestens 20.08.2023.

Termin: 
16.-18.10.2023
Ort: 
St. Ansgarhaus, Hamburg
Referent: 
Ulrich Richartz, Geschäftsführer der DiAG-MAV Münster
Kosten: 
450,00 € im Einzelzimmer
Zielgruppe: 
Mitarbeitervertreter:innen
Anmeldeschluss: 
Sonntag, 20. August 2023