§ 45 der MAVO regelt die Zuständigkeit der Einigungsstelle. Die Einigungsstelle ist in Regelungsstreitigkeiten zuständig. Die Zuständigkeit der Einigungsstelle für im § 45 genannten Streitigkeiten ist abschließend geregelt.
Die MAVO Einigungsstelle erreicht ihr unter:
MAVO Einigungsstelle c/o Bischöfliches Generalvikariat
Domhof 18-21
31134 Hildesheim