MAVO Einigungsstelle

§ 45 der MAVO regelt die Zuständigkeit der Einigungsstelle. Die Einigungsstelle ist in Regelungsstreitigkeiten zuständig. Die Zuständigkeit der Einigungsstelle für im § 45 genannten Streitigkeiten ist abschließend geregelt.

 

Die MAVO Einigungsstelle erreicht ihr unter:

MAVO Einigungsstelle c/o Bischöfliches Generalvikariat

Domhof 18-21

31134 Hildesheim