Die Zentrale Arbeitsrechtliche Kommission (ZAK) kann Regelungen schaffen die für alle Bistümer gelten, um so die Einheitlichkeit des Kirchlichen Arbeitsrechts zugewährleisten.
Näheres findet ihr hier:
Die Zentrale Arbeitsrechtliche Kommission (ZAK) kann Regelungen schaffen die für alle Bistümer gelten, um so die Einheitlichkeit des Kirchlichen Arbeitsrechts zugewährleisten.
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