AVR 2027. Aufbau - Inhalte - Anwendung

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SPEZIALSEMINAR
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Die völlig neu gestalteten Arbeitsvertragsrichtlinien des Deutschen Caritasverbandes („AVR 2027“) wurden am 09. Oktober 2025 von der Arbeitsrechtlichen Kommission beschlossen. Sie treten verbindlich zum 01. Januar 2027 in Kraft. Damit wurde ein längerer Verhandlungsprozess erfolgreich abgeschlossen.

In der Veranstaltung wirst Du ausführlich und umfassend über die wesentlichen Inhalte der neuen AVR 2027 informiert. Du erfährst, welche Rolle die Mitarbeitervertretungen im Rahmen ihrer Beteiligungsrechte bei der Einführung haben und wie Du die Anwendung der AVR 2027 vor Ort mit begleiten kannst.

Inhalte:

  1. Aufbau und Inhalte der AVR 2027 (Struktur und Gliederung der AVR 2027, Allgemeiner Teil - §§ 1 - 59, Anhänge im Überblick)
  2. Regelungen für Bestandsmitarbeiter:innen in den Anlagen 2 bis 2e zu den AVR (Eingruppierung, Zulagen, Jahressonderzahlung, Leistungsentgelt / Sozialkomponente, AZV-Tag)
  3. Überleitungsregelungen für Bestandsmitarbeiter:innen in den Anlagen 2 bis 2e zu den AVR (Wen betrifft die Überleitung?Auskunftsrecht, Antrag und Fristen, Zuordnungstabelle, Höhergruppierung im Anschluss an die Überleitung, Reduziertes Leistungsentgelt / Sozialkomponente, Überleitungsrechner
  4. Die neue Entgeltordnung (Aufbau, Caritas-spezifische Sonderregelungen, Entgeltsperre
  5. Rolle und Beteiligungsrechte der Mitarbeitervertretungen bei der Einführung und Anwendung der neuen AVR 2027 (Beteiligungsrechte der MAV, Beratung von Mitarbeiter:innen durch die MAV, Gestaltung von Dienstvereinbarungen)

Bitte mitbringen: AVR 2027

Termin: 
02.-04.11.2026
Ort: 
Mariaspring, Bovenden
Referent: 
Werner Schöndorfer
Kosten: 
450,00 € im Einzelzimmer
Zielgruppe: 
Mitarbeitervertreter:innen aus dem AVR Bereich
Anmeldeschluss: 
Freitag, 11. September 2026